Die Möglichkeit der Fremdsperre ist ein wichtiges Element des aktiven Spielerschutzes.
Die Möglichkeit der Fremdsperre gibt es aus verschiedenen Gründen. Einerseits betreffen die Probleme, die durch problematisches oder süchtiges Glücksspielen verursacht werden, niemals nur den Spieler selbst. Untersuchungen zeigen, dass im Durchschnitt 10-15 Personen ebenfalls unter den Folgen des unkontrollierten Spielverhaltens leiden. Der Partner, die Kinder, die Eltern oder Freunde und Arbeitskollegen. Andererseits steckt der Spieler in einem Teufelskreis. Meistens verleugnet er die katastrophalen Folgen seiner Glücksspielsucht - hat kein Problembewusstsein und blendet alles Negative durch weiteres Spielen aus. Die Fremdsperre bietet die Möglichkeit, den Spieler von der Teilnahme am staatlich konzessionierten Glücksspiel auszuschließen.
Um eine Fremdsperre durchzuführen, müssen Sie begründete Hinweise haben, dass die Teilnahme am Glücksspiel für die zu sperrende Person zu einer Gefahr geworden ist. Diese können sein: Spielsucht, Spielsuchtgefährdung, Überschuldung, das nicht Nachkommen finanzieller Verpflichtungen oder auch Spieleinsätze, die in keinem Verhältnis zu den finanziellen Möglichkeiten stehen. Mietzahlungen können nicht mehr geleistet werden. Es stehen nicht mehr genug finanzielle Mittel zur Verfügung, um den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Kredite werden nicht mehr fristgerecht zurückbezahlt. Das Einkommen ist so gering, dass keine ausreichenden finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, die eine Teilnahme am Glücksspiel erlauben. Diese Dinge lassen sich meistens mit Nachweisen belegen. Spielsuchtgefährdung oder Glücksspielsucht hingegen ist für die Person, die den Antrag auf Fremdsperre stellt, schwieriger nachweisbar. Aber genau diesen Grund nehmen wir sehr ernst und prüfen auch hier mit professioneller Unterstützung.
Ein Antrag auf Fremdsperre wird von uns streng vertraulich behandelt. Ihr Name wird von uns in keinem Fall weitergegeben. Jedoch besteht für den zu sperrenden Spieler eventuell die Möglichkeit, die Herausgabe der Daten über einen Gerichtsbeschluss zu erwirken.
Und bedenken Sie bitte, dass unter Umständen von Ihnen bewusst falsch gemachte Angaben straf- oder zivilrechtlich verfolgt werden können.
Einen schriftlichen Bescheid über die Entscheidung zur Sperre erhält nur die zu sperrende Person, nicht Sie als Antragsteller.
Antragsformulare erhalten Sie in der Spielbank Kassel Kurfürstengalerie oder in unserer Dependance in Bad Wildungen. Ebenfalls liegen Informationsbroschüren zur Fremdsperre aus. Darin finden Sie eine Erklärung zur Fremdsperre und ein Antragsformular.
Um Ihren Antrag bearbeiten zu können, ist es notwendig Ihre Personalien festzustellen. Sie können den Antrag in der Spielbank Kassel Kurfürstengalerie oder in unserer Dependance in Bad Wildungen stellen. Ebenfalls können Sie mit unseren verantwortlichen Mitarbeitern für den Bereich Spielerschutz Kontakt aufnehmen.
Ein eingehender Antrag auf Fremdsperre wird zunächst von uns auf seine Vollständigkeit überprüft. Die Person, die gesperrt werden soll, erhält von der Spielbank Kassel ein Anhörungsanschreiben. In diesem Schreiben werden die Gründe aufgeführt, die zu einer Spielersperre führen können. Innerhalb einer Frist von zwei Wochen hat die zu sperrende Person die Möglichkeit, die angegebenen Gründe anhand von Nachweisen zu widerlegen. Sollte dies nicht geschehen, wird eine Spielersperre eingetragen. Dem Anhörungsanschreiben liegt immer auch ein Selbstsperrantrag bei.